WIR BERATEN SIE GERNE
IT2media GmbH&Co. KG
Fürstenriederstr. 265
81377 München
Claudia Kaiser
fon +49 89 741 26-262
fax +49 89 741 26-201
funvertising@it2media.de
1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der IT2media, Pretzfelder Str. 15, D-90425 Nürnberg gegen Entgelt erbrachten IT-Dienstleistungen und Produkte.
In allen Vertragsbeziehungen, in denen die IT2media für andere Unternehmen, oder juristische Personen öffentlichen Rechts (nachfolgend ‚Auftraggeber’ genannt) Dienstleistungen erbringt, erfolgen alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Preis- und Konditionenliste der IT2media.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung von IT2media. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Vertragspartnern schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn IT2media besonders hinweisen.
Sollten Teile der Bedingung nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
2. Vertragsschluss und Fristen
Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Im Zweifel sind das Angebotoder die Auftragsbestätigung der IT2media für den Vertragsinhalt maßgeblich.
Die Zusammenarbeit erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft. Bei Fristsetzungen ist dem Leistungspflichtigen eine Erfüllungszeit von mindestens 10 Werktagen zu gewähren. Der Leistungspflichtige hat unverzüglich auf eine Fristsetzung zu reagieren. Angebote der IT2media jeglicher Art erfolgen freibleibend.
Zusagen der IT2media gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht der IT2media begründen, als dies in den Geschäftsbedingungen fest- gelegt ist, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der IT2media.
3. Nutzung
IT2media versichert, dass sie der Rechtsinhaber bzw. Lizenznehmer alle angebotenen Programme dritter Anbieter ist und im Besitz aller - für die Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber benötigten Drittprodukte - entsprechenden Nutzungsrechte ist.
Mit den Nutzungslizenzen räumt IT2media dem Auftraggeber das Recht ein, die angebotenen Produkte unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen sowie dem in Verträgen und der Preis- und Konditionenliste beschriebenen Verwendungszwecken zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
4. Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant. Auch soweit Leistungen direkt beim Auftraggeber erbracht werden, ist allein die IT2media ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer der IT2media Vorgaben machen, aber nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
Die IT2media entscheidet welche Mitarbeiter eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich IT2media den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.
Die in Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Termine sind geschätzte Zeiten. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von IT2media ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Wenn die IT2media auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder durch höhere Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder auf ähnliche Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Leistungserbringung behindert ist, dann verlängern sich die Fristen angemessen.
Die IT2media wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen und nach Beendigung der Behinderung ein neues Fristenkonzept vorlegen.
5. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
Zum Einsatz der IT2media-Systeme sorgt der Auftraggeber für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) nach den Vorgaben von IT2media.
Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Werken unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt der IT2media unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung Zugang zu Hard- und Software. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet von IT2media zur Verfügung gestellte Systeme unverzüglich. Etwaige Fehler oder Mängel sind IT2media unverzüglich in schriftlicher Form bekannt zu geben.
Der Auftraggeber benennt schriftlich einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Kommunikationsdaten unter der der/die Ansprechpartner erreichbar sind. Der/die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Aufraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbei zu führen. Der/die Ansprechpartner sorgen für eine gute Kooperation mit den Ansprechpartnern (i.d.R. Projektleiter, Kundenbetreuer) der IT2media. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind für diese Tätigkeiten in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten frei zu stellen.
Der Auftraggeber hat etwaige, ihm von IT2media übermittelte Zugangsdaten (u.a. Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter, Zugangscodes etc.) vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt auf zu bewahren. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit IT2media Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von IT2media zur Verfügung gestellten Dienste und System in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit IT2media getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.
6. Vergütung, Zahlung, Vorbehalt
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste der IT2media. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. IT2media ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung / Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die IT2media Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatz berechnen.
Vergütungen werden in der Regel nach deren Erbringung von IT2media in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt einmal monatlich. Ausnahmen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. IT2media kann Abschlagszahlungen fordern wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 1 Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.
Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei IT2media üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der IT2media berechnet.
Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen IT2media und Auftraggeber erbracht und erhoben werden, wird IT2media dem Auftraggeber unverändert weitergeben.
Die IT2media behält sich das Eigentum und die Rechte auch im Falle der Überlassung von Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor.
7. Auftraggeberspezifische Änderungen und Anpassungen
Während der Laufzeit von Verträgen und der damit verbundenen Nutzung von IT2media-Systemen kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich Änderungen und Anpassungen vorschlagen.
Auf schriftliche Änderungsanforderungen des Auftraggeber wird IT2media innerhalb von 15 Werktagen schriftlich antworten und mitteilen, ob Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen diese auf den bestehenden Vertrag haben. Über mögliche durchführbare Änderungen erstellt IT2media ein schriftliches Angebot und benennt eine First bis zu der das Angebot gültig ist.
Der Auftraggeber hat IT2media schriftlich zu beauftragen. Für diese Beauftragung wird zwischen Auftraggeber und IT2media ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der aktuellen Preis- und Konditionenliste von IT2media.
Solange kein Einvernehmen über die Änderungsanforderungen des Auftraggebers bestehen, werden alle sonstigen Arbeiten nach bestehenden Verträgen weiter geführt. Der Auftraggeber kann allerdings verlangen, dass etwaige gleichzeitige Arbeiten ganz oder teilweise unterbrochen werden. Daraus entstehender Leistungs- bzw. Terminverzug geht zu Lasten des Auftraggebers.
8. Rechte
Alle Rechte insbesondere das Urheberrecht an den Ergebnissen wie z.B. Konzepte, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbücher sowie sonstige Dokumentationen werden mit ihrer Erstellung Eigentum der IT2media. Dies trifft auch dann zu, wenn die Ergebnisse in der Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. IT2media erhält mit der Entstehung das ausschließliche, übertragbare, örtlich und zeitlich nicht begrenzte Recht, diese Ergebnisse auf allen Nutzungsarten zu nutzen, sie beliebig zu bearbeiten und zu vermarkten.
Sind in diesem Ergebnis schutzfähige Erfindungen oder Gedanken entstanden, ist IT2media berechtigt, diese nach freiem Ermessen und auf eigenem Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit fallen zu lassen.
Der Auftraggeber hat an den Arbeitsergebnissen, nach vollständiger Bezahlung, ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofernnichts anderes schriftlich vereinbart ist.
9. Abnahmen
Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Auftraggeber jedes Einzelgewerk separat abzunehmen.
Sind SAP-spezifische Teilgewerke definiert, so kann SAP diese Teilgewerke eigenständig abnehmen. Bei späteren neuen Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die bisherigen Teilgewerke im Zusammenwirken mit den neuen Teilabnahmen weiterhin korrekt funktionieren.
Konzepte und Pflichtenhefte des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Abnahme durch die IT2media.
Konzepte und Pflichtenhefte der IT2media müssen durch den Auftraggeber vor einer Realisierung abgenommen werden. Ein schriftlicher Auftrag aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.
Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen oder die Abnahme schriftlich zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine schriftliche Abnahme erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Mängelrügen, die zu Lasten von SAP gehen, werden durch SAP in einer der Schwere des Mangels angemessenen Zeit beseitigt; dabei handelt es sich i.d.R. um SAP-spezifische Teilgewerke.
10. Gewährleistungen
IT2media übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweist. IT2media sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften ausgeführt werden.
Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände sind vom Auftraggeber derIT2media umgehend schriftlich mitzuteilen.
Vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler, die als solche anerkannt sind, werden beseitigt.Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird IT2media eine Ausweichlösung anbieten.
Kommt IT2media der Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Herabsetzung der Vergütung, Schadensersatz statt der Leistung, bis zur Höhe des betroffenen Auftragswertes, verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern kein Zweifel an einem deutlichen Mangel besteht, der die Nutzung der Software unmöglich macht.
Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, wird IT2media von der Gewährleistungspflicht entbunden.
Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge als beseitigt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die nach Übergabe an den Auftraggeber infolge von fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Missachtungvon Hinweisen von IT2media oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
Eigenschaften werden von IT2media nicht zugesichert.
11. Haftung
IT2media haftet nicht für Verzögerung, Unterbrechung oder sonstige Nichterfüllung der ihr nach Vertrag obliegenden Leistungen, die durch höhere Gewalt, Maschinenschäden, Stromunterbrechungen, Arbeitskampf, Betriebsstörungen bei Unternehmen, die nicht in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der IT2media fallen oder durch nicht rechtzeitige, nicht ordnungsgemäße oder unterbliebene Leistungen von Zulieferunternehmen verursacht sind.
In den vorgenannten Fällen entfällt die Leistungspflicht von IT2media solange und insoweit als IT2media ohne erheblichen Mehraufwand nicht in der Lage ist, die eingetretene Störung zu beheben.
In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet die IT2media Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur:
a) bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die die IT2media eine Garantie übernommen hat, nur in der Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte
b) in anderen Fällen, nur aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch beschränkt auf EUR 50.000 pro Schadensfall und eine max. Haftungsbegrenzung von EUR 150.000 pro produzierten Werbeträger.
Der Einwand des Mitverschuldens (z.B. aus Punkt 5) bleibt offen.
Für alle Ansprüche gegen die IT2media auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsatzes -eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Im Übrigen gilt § 199 Abs. 2-4 BGB hinsichtlich der Verjährungsfristen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte der IT2media an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.
IT2media wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) beachten.
13. Verschiedenes
Vertragsänderungen und –ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der IT2media ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: 01.01.2003